Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung grundlegend verändern. Viele der formulierten Ziele klingen zunächst richtig: weniger Bürokratie, einfachere Leistungen, mehr Prävention und eine nachhaltige Finanzierung. Aus Sicht der ambulanten Pflege bleiben jedoch erhebliche Zweifel, ob der eingeschlagene Weg die Versorgung zu Hause tatsächlich stärkt.
Reformbedarf? Unbestritten.
Dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss, steht für uns außer Frage. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt, Angehörige benötigen Entlastung, Fachkräfte sind knapp und ambulante Pflegedienste stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem und organisatorischem Druck.
Das Bundesministerium für Gesundheit möchte mit dem Pflegeneuordnungsgesetz unter anderem Leistungsansprüche vereinfachen, Prävention stärken und verschiedene bisherige Leistungen in neuen Budgets zusammenführen.
Die entscheidende Frage lautet für uns jedoch:
Was bedeutet diese Reform am Ende für die Menschen, die zu Hause versorgt werden – und für diejenigen, die diese Versorgung täglich sicherstellen?
Neue Budgets – wirklich einfacher?
Ein zentraler Bestandteil des Referentenentwurfs ist die Neuordnung verschiedener Leistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollen in neue Budgetstrukturen überführt werden. Gleichzeitig soll der bisherige Entlastungsbetrag in ein sogenanntes Sozialraumbudget übergehen.
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, das komplizierte System unterschiedlicher Leistungsansprüche einfacher und verständlicher zu gestalten.
Entscheidend ist jedoch nicht, wie ein Budget heißt. Entscheidend ist, welche Leistungen daraus bezahlt werden können und wer diese Leistungen erbringen darf.
Genau hier sehen wir erheblichen Diskussionsbedarf.
Professionelle Pflege und niedrigschwellige Unterstützung sind nicht dasselbe
Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliches Engagement und Angebote zur Unterstützung im Alltag sind wichtige Bestandteile einer funktionierenden Versorgungsstruktur. Wir begrüßen solche Angebote ausdrücklich.
Sie dürfen jedoch nicht mit professioneller ambulanter Pflege gleichgesetzt werden.
Ein zugelassener Pflegedienst beschäftigt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, organisiert Touren und Vertretungen, erfüllt umfangreiche gesetzliche und qualitative Anforderungen und trägt Verantwortung für eine verlässliche Versorgung.
Diese professionelle Infrastruktur kostet Geld.
Wenn zukünftig finanzielle Mittel verstärkt in niedrigschwellige Strukturen gelenkt werden, muss gleichzeitig sichergestellt sein, dass die professionelle ambulante Versorgung nicht geschwächt wird.
Was passiert mit der Entlastung pflegender Angehöriger?
Besonders aufmerksam betrachten wir die geplanten Veränderungen rund um die heutige Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige brauchen nicht nur Unterstützung, wenn plötzlich ein Notfall eintritt. Sie brauchen auch planbare Entlastung.
Ein freier Nachmittag, einige Tage Erholung oder eine geplante Auszeit können entscheidend dafür sein, dass Angehörige die Pflege eines Menschen überhaupt langfristig bewältigen können.
Wenn bewährte Finanzierungsmöglichkeiten verändert oder stärker an andere Budgets gekoppelt werden, muss deshalb gewährleistet bleiben, dass solche geplanten Entlastungen tatsächlich finanzierbar und praktisch verfügbar sind. Eine Pflegereform sollte pflegende Angehörige entlasten – nicht neue Unsicherheit schaffen.
Ambulant vor stationär darf kein Lippenbekenntnis sein
Seit Jahren gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Das halten wir für richtig.
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung und ihrem vertrauten Umfeld leben. Damit das funktioniert, braucht es jedoch starke ambulante Strukturen.
Pflegedienste, Tagespflegen, Angehörige, Beratungsangebote, Ärzte, Therapeuten und niedrigschwellige Unterstützungsangebote müssen sich ergänzen. Es darf nicht darum gehen, einen Bestandteil dieses Systems gegen einen anderen auszuspielen.
Gerade ambulante Pflegedienste übernehmen täglich einen erheblichen Teil der Verantwortung dafür, dass Menschen trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause leben können.
Wer „ambulant vor stationär“ ernst meint, muss deshalb auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Gute Pflege braucht eine verlässliche Finanzierung
Ein weiteres Problem darf in der Diskussion nicht vergessen werden: Pflege ist personalintensiv. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Gleichzeitig müssen diese Personalkosten für Pflegeeinrichtungen refinanzierbar bleiben.
Eine Reform, die einerseits eine qualitativ hochwertige Versorgung erwartet, andererseits aber den finanziellen Spielraum professioneller Anbieter immer weiter begrenzt, kann langfristig nicht funktionieren.
Pflegequalität, gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Stabilität gehören zusammen.
Unser Fazit: Reform ja – aber nicht so
Wir halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für notwendig. Auch im aktuellen Referentenentwurf finden sich Ansätze, die in die richtige Richtung gehen können: weniger Bürokratie, stärkere Prävention, Digitalisierung und verständlichere Leistungsstrukturen gehören ausdrücklich dazu.
Aber eine Reform darf nicht hauptsächlich dadurch funktionieren, bestehende Ansprüche neu zu verteilen, Leistungen einzuschränken oder professionelle Versorgungsstrukturen finanziell unter zusätzlichen Druck zu setzen.
Am Ende muss sich jede Pflegereform an einer einfachen Frage messen lassen:
Wer versorgt die Menschen morgen?
Pflegebedürftige Menschen brauchen Verlässlichkeit. Angehörige brauchen Entlastung. Pflegekräfte brauchen gute Arbeitsbedingungen. Und ambulante Pflegedienste brauchen wirtschaftliche Rahmenbedingungen, unter denen eine qualitativ hochwertige Versorgung überhaupt möglich bleibt.
Pflege neu zu ordnen ist notwendig. Die ambulante Pflege dabei zu schwächen wäre jedoch der falsche Weg.
Wir wünschen uns deshalb deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Referentenentwurf.
Denn wer möchte, dass Menschen auch in Zukunft möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können, muss diejenigen stärken, die genau diese Versorgung jeden Tag ermöglichen.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 4. Juni 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die dargestellten Regelungen können sich im weiteren Verfahren verändern.
